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Stand: 4. September 2026

Unterauftragsverarbeiter

Dienste, Aufgaben und Verarbeitungsorte nachvollziehbar zugeordnet.

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Inhaltsverzeichnis

Rollen und Geltungsbereich

Diese Übersicht unterscheidet Dienste für die Website von möglichen Unterauftragsverarbeitern für Kundeninhalte. Nicht jeder Lieferant ist für jede Funktion ein Unterauftragsverarbeiter. Die rechtliche Rolle ergibt sich aus tatsächlichen Aufgaben und Verträgen.

Die Genehmigungsliste zum Auftragsverarbeitungsvertrag muss konkrete Vertragsgesellschaften und freigegebene Verarbeitungen enthalten. Die folgende Zuordnung dokumentiert den bekannten technischen Stand und die noch festzulegenden Produktdienste.

Website-Hosting

MerkmalStand
DienstAmazon Web Services · S3 und CloudFront
AufgabeSpeicherung und Auslieferung der statischen Produktwebsite.
KonfigurationS3-Region eu-central-1 (Frankfurt); CloudFront als globaler Auslieferungsdienst.
DatenbezugTechnisch erforderliche Abruf- und Verbindungsdaten; tatsächliche Log-Konfiguration bestätigen.
Vertragliche ZuordnungAWS-Vertragsgesellschaft, Auftragsverarbeitung, Supportzugriffe und Transfermechanismen ergänzen.

Website-Hosting ist kein Nachweis dafür, welcher Anbieter ein Diktat verarbeitet. Die angezeigten Demos senden keine echten Kundendiktate an diese Infrastruktur.

Spracherkennung und KI-Inferenz

Für Diktate ist eine EU-basierte Inferenzkette vorgesehen. Vor dem produktiven Einsatz sind Vertragsgesellschaften, Modelle, Endpunkte, Verarbeitungsorte sowie Inhaltsprotokollierung und Aufbewahrung zu bestätigen.

Ein technisch untersuchter Anbieter wird dadurch nicht zu einem genehmigten Unterauftragsverarbeiter. Deshalb wird keine Kandidatenliste als verbindliche Produktionskette veröffentlicht.

Erforderliche AngabeEintragung je produktivem Dienst
Anbieter[Konkrete Vertragsgesellschaft und Rechtsform]
Aufgabe[Transkription, Überarbeitung oder Kontextverarbeitung]
Ort und Zugriffe[Region, Endpunkt, Support- und Administrationsorte]
Daten und Retention[Audio, Text, Metadaten; vertragliche Speicher- und Löschregeln]
Nachweise[AVV, weitere Unterauftragnehmer, Transfermechanismen, Prüfstand]

Konten, Teamwissen und Betrieb

Anbieter für Anmeldung, Datenbanken, Dokumentablage, Sicherungskopien, Support und Betriebsüberwachung werden vor Aktivierung einzeln benannt. Ihre Funktionen können andere Daten und Aufbewahrungsfristen betreffen als die Spracherkennung.

Die Freigabe umfasst tatsächlichen Datenzugriff, Mandantentrennung, Speicherorte, Löschung und weitere Unterauftragnehmer. Eine offene Anbieterentscheidung wird nicht durch ein allgemeines EU-Siegel ersetzt.

Vorgesehene Zahlungsabwicklung

MerkmalStand
DienstStripe · vorgesehen; kein Zahlungsabschluss in der aktuellen statischen Landingpage.
AufgabeKünftiger Checkout, Zahlungen, Abonnements und Rechnungsprozesse.
Mögliche DatenKontakt-, Rechnungs-, Vertrags- und Transaktionsdaten; Datenflüsse vor Aktivierung festlegen.
Offene ZuordnungVertragsgesellschaft, Rollen je Verarbeitung, Länder, Datenschutzhinweise und Verträge bestätigen.

Zahlungsabwicklung wird nicht pauschal als Unterauftragsverarbeitung für Diktatinhalte behandelt. Die Rolle kann je Tätigkeit unterschiedlich sein. Eine ausschließlich europäische Anbieterkette über sämtliche Funktionen wird nicht behauptet.

Änderungen und Genehmigung

Für Unternehmenskunden ist die bei Vertragsbeginn genehmigte Anbieterliste mit Datum festzuhalten. Geplante Änderungen werden nach dem vereinbarten Verfahren rechtzeitig mitgeteilt, damit Bewertung und gegebenenfalls begründete Einwände möglich sind.

Die Information nennt Anbieter, Aufgabe, Datenkategorien, Ort und Einsatzbeginn. Kontaktkanal, Vorlauf und Eskalation sind im Vertrag zu konkretisieren. Ein unbemerkter Websiteaustausch ersetzt keine erforderliche Mitteilung.

Die Seitenfassung kann als PDF gespeichert werden. Die Version belegt weder eine Freigabe des Kunden noch einen abgeschlossenen Anbietervertrag.

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